Winteraktion - zu jeder Fahrzeugwäsche gibt es eine Glasreinigung gratis
Winteraktion - zu jeder Fahrzeugwäsche gibt es eine Glasreinigung gratis
Angemeldet als:
filler@godaddy.com
Allen zwischen WishHunters (Kevin Aktas), Severinusstraße 64, 57482 Wenden,
Telefon: +49 151 29074972, E-Mail: info@wishhunters.de – im Folgenden als „WishHunters“
bezeichnet – und dem Kunden – im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet – liegen
folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.
Die in dieser AGB gewählten männlichen Darstellungsform dient lediglich der
Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit. Männliche, weibliche und diverse
Personengruppen sind ohne jedwede Diskriminierungsabsicht gleichermaßen gemeint.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§1 Anwendungsbereich
1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, die zwischen WishHunters und sowohl
Privatkunden (im Sinne des §13 BGB) als auch Geschäftskunden (im Sinne des §14
BGB) abgeschlossen werden.
2. Für alle zwischen WishHunters und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für
vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unseren
Geschäftsbereichen gehören alle unter www.wishhunters.de angebotenen
Leistungen.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, WishHunters stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§2 Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt zustande mit WishHunters (Kevin Aktas), Severinusstraße 64,
57482 Wenden.
2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Kunde ein Angebot von WishHunters annimmt oder WishHunters einen Auftrag schriftlich bestätigt.
3. Unabhängig von pauschalen Angeboten in Preislisten, Internet, Werbung etc. behält sich WishHunters vor, einzelne Leistungswünsche des Auftraggebers abzulehnen.
4. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
5. Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein.
6. Die Vertragsdaten werden nach Vertragsabschluss gespeichert und können bei Bedarf verwendet werden.
7. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch elektronisch zu erhalten.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer,
sofern nicht anders angegeben.
2. Die Zahlungen können per EC-Karte, Kreditkarte oder Überweisung erfolgen.
3. Sofern eine Vereinbarung zur Zahlung per Überweisung getroffen wird, gilt das Zahlungsziel, welches auf der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung vermerkt ist, für den Eingang des Rechnungsbetrags bei WishHunters.
4. Preisangaben auf Informationsunterlagen sowie der Webseite von WishHunters
dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
5. Sollte erst während der Durchführung von Leistungen seitens WishHunters,
zusätzliche Behandlungen und Produkte, die nicht in dem ursprünglichen vereinbarten Preis in der Auftragsbestätigung beinhaltet sind, notwendig sein, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum vereinbarten Preis zu entrichten ist. WishHunters muss dem Auftraggeber hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzten. Sollte während der Durchführung der Dienstleistung ein Mehraufwand erforderlich werden, informiert WishHunters den Auftraggeber unverzüglich. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, ist WishHunters berechtigt, notwendige Zusatzarbeiten bis zu einem Betrag von maximal 25 % des ursprünglich vereinbarten Preises eigenständig auszuführen, sofern diese zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Mehraufwand wird transparent kommuniziert. Sollte der Auftraggeber erreicht werden, so kann die entsprechende Auftragserteilung im Hinblick auf die Dienstleitung und die damit verbundenen Zusatzkosten telefonisch erteilt werden.
6. Im Falle offener Rechnungsbeträge, behält sich WishHunters ein Pfandrecht am Fahrzeug des Auftraggebers vor.
§4 Fahrzeugüberführung
1. WishHunters bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als separate Dienstleistung an. Der Preis richtet sich nach der Entfernung, dem Fahrzeugtyp sowie dem Aufwand und wird dem Auftraggeber vor Auftragsannahme transparent mitgeteilt.
2. Die Abholung erfolgt ausschließlich durch WishHunters oder autorisierte Mitarbeitende.
Vor Fahrtantritt wird ein schriftliches Übergabe- und Zustandsprotokoll erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet. Dieses enthält insbesondere:
• vollständige Fahrzeugdaten
• Kilometerstand
• sichtbare Schäden und Auffälligkeiten
• fotografische Dokumentation (Innen & Außen)
• Auftragsspezifikation
• Preisangaben
Schäden oder Mängel, die bei Abholung sichtbar sind, werden unmittelbar festgehalten.
Nicht sichtbare, verdeckte oder erst im Rahmen der Reinigung/Bewegung erkennbar werdende Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
3. Die Zustellung erfolgt ebenfalls ausschließlich durch WishHunters oder autorisierte Mitarbeitende.
Bei Rückgabe wird ein erneutes Zustandsprotokoll angefertigt und der Auftraggeber bestätigt den dokumentierten Zustand durch Unterschrift.
4. Versicherungsschutz während der Überführung:
• Das Fahrzeug ist während Transport und Fahrzeugbewegung ausschließlich
im Rahmen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
• Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Tätigkeiten, die in den versicherten Leistungsbereich (Kfz-Aufbereitung) fallen.
• Für Fahrten im Zuge der Überführung besteht daher nur der Versicherungsschutz, den der Versicherer entsprechend des versicherten
Risikobereichs gewährt.
• Schäden, die aufgrund nicht sichtbarer, versteckter oder vorgeschädigter Fahrzeugteile entstehen oder erst während/nach der Überführung erkennbar werden, sind ausgeschlossen.
• Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass WishHunters vor Abholung und nach Zustellung eine vollständige Foto- und Videoaufzeichnung anfertigt, um etwaige Haftungsfragen eindeutig klären zu können.
5. Fehlt die Unterschrift des Auftraggebers am Übergabeprotokoll, obwohl WishHunters dieses ordnungsgemäß vorgelegt hat, gilt die von WishHunters erstellte Dokumentation als verbindliche Grundlage für die Beurteilung des Fahrzeugzustands.
§5 Datenschutz und Weitergabe von Informationen
1. Personenbezogene Daten werden durch WishHunters zum Zwecke der
Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt, wenn dies zur Auftragsabwicklung und/oder Kundenbetreuung notwendig ist (z. B. Werkstätten, Versicherungen, Leasingpartner etc.).
§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Der Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von WishHunters ist grundsätzlich der Firmensitz in 57482 Wenden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Für Dienstleistungen, die mobil oder direkt beim Kunden erbracht werden
(beispielsweise bei der Fahrzeugaufbereitung vor Ort oder beim Transport, Abholen oder Anliefern von Fahrzeugen) gilt der jeweilige Leistungsort als Erfüllungsort im Sinne der Leistungserbringung.
3. Der rechtliche Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Siegen.
4. Bei Verbraucherverträgen gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz der Kunden.
Teil B – Fahrzeugreinigung, -pflege und -aufbereitung
§1 Terminvereinbarung und Stornierung
1. Die Terminvereinbarung kann persönlich vor Ort, telefonisch oder E-Mail erfolgen.
2. Eine Bestätigung des Termins seitens WishHunters stellt noch keine
Auftragsbestätigung dar.
3. Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilung behandelt und als solche anerkannt. Vor Durchführung der Leistung muss der Kunde jedoch entsprechend den Regelungen des „Teil A, § 2 Vertragsabschluss“ und unabhängig von der Terminvereinbarung, eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
4. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann eine
Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Preises, mindestens aber von 50,00 € seitens WishHunters berechnet werden. Es steht dem Auftraggeber der Nachweis frei, dass WishHunters kein oder ein wesentlich geringer Aufwandsersatzanspruch zusteht.
5. Terminstornierungen des Auftraggebers bedürfen immer der Textform. Das
Fernbleiben vom vereinbarten Termin gilt nicht als Stornierung.
6. Steht dem Auftraggeber ein Verbraucherwiderrufsrecht gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, greifen die Stornierungsregelungen erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist.
7. Im Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen, Pandemie, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzten, Hackerangriffe etc.) ist WishHunters berechtigt, den vereinbarten Termin abzusagen. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers sind bei dem Nachweis höherer Gewalt ausgeschlossen.
§2 Fahrzeugzustand bei Übergabe des Fahrzeugs an WishHunters
1. Der Auftraggeber übergibt das Fahrzeug in einem Zustand, der eine sichere und fachgerechte Bearbeitung ermöglicht. WishHunters übernimmt keine Haftung für Vorschäden wie Kratzer, Dellen, Beulen, Lackschäden, Materialermüdung, Verschleiß oder sonstige Schäden, die erst im Rahmen der Reinigung, Aufbereitung oder Fahrzeugbewegung sichtbar werden. Solche Schäden gelten nicht als von
WishHunters verursacht.
2. Das Fahrzeug muss vor Übergabe vollständig von persönlichen Gegenständen, losen Teilen und Wertsachen befreit sein. WishHunters haftet nicht für zurückgelassene Gegenstände oder Wertgegenstände im Fahrzeug, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist anzurechnen.
3. Vor Beginn der Arbeiten wird ein schriftliches Übergabe- und Zustandsprotokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Darin werden u. a.
dokumentiert:
• äußerer Zustand (Kratzer, Beulen, Lackschäden)
• innerer Zustand (Verschmutzungen, Schäden, Gerüche)
• besondere Hinweise oder Auffälligkeiten
• dokumentierte Fotos/Videos des Fahrzeugzustands
Der Auftraggeber stimmt der fotografischen und/oder videobasierten
Dokumentation ausdrücklich zu.
4. WishHunters haftet nicht für Schäden, die aufgrund vorgeschädigter Oberflächen, unsachgemäßer Pflege, fehlerhafter Vorarbeiten oder versteckter Defekte entstehen. Insbesondere können Reinigungs- und Aufbereitungsarbeiten bereits vorhandene Schäden sichtbarer machen, ohne dass WishHunters hierfür haftet.
5. Erfolgt ein Hol- oder Bringservice oder ein Transport des Fahrzeugs, wird zusätzlich vor Abholung und nach Rückgabe der Zustand dokumentiert. WishHunters haftet nur für Schäden, die nachweislich während des Transportes entstanden sind. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber.
6. Wird das Übergabeprotokoll vom Auftraggeber nicht gegengezeichnet, obwohl WishHunters dieses ordnungsgemäß vorgelegt hat, gilt die durch WishHunters erstellte Dokumentation als verbindliche Grundlage.
§3 Abnahme und Reklamation
(1) Die durchgeführten Leistungen von WishHunters werden zusammen mit dem
Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeugs seitens WishHunters an den
Auftraggeber bei Abholung und Übergabe des Fahrzeugs überprüft und gemeinsam
abgenommen.
(2) Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch WishHunters beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen vor Ort und unverzüglich bei Übergabe des Fahrzeugs und im Beisein von WishHunters gemeldet, fotographisch
dokumentiert und schriftlich festgehalten werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtig werden.
(3) WishHunters hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung/Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Der WishHunters ist das Recht auf
Nacherfüllung/Nachbesserung zwei Mal einzuräumen.
§4 Schadenersatz & Haftung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber
WishHunters, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
• bei vorsätzlich und grob fahrlässig verursachtem Schaden,
• bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen von WishHunters. Insoweit haftet er nur auf den nach Art des Reinigungs- und Pflegeprodukts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
• im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
des Auftraggebers,
• bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die
Beschaffenheit des Produkts,
• bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetzt.
3. Bei Lackschäden, die durch WishHunters verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht
verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen WishHunters und dessen Mitarbeitenden geltend gemacht werden.
4. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, erteilt der Auftraggeber seine Einwilligung zum Durchführen dieser Arbeiten und können demnach können keine Schadenersatzansprüche gegen WishHunters und dessen Mitarbeitenden geltend gemacht werden.
5. Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugsaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, schadhafte Antennen und Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nicht übernommen. Durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung, erteilt der Auftraggeber seine Einwilligung zum Durchführen dieser Arbeiten und können demnach können keine Schadenersatzansprüche gegen WishHunters und dessen Mitarbeitenden geltend gemacht werden.
6. Bei empfindliche Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der
Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug der WishHunters schriftlich mitzuteilen bzw. zu vermerken, ansonsten können gegenüber WishHunters nach Maßgabe dieser AGB keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
7. Bei Motorwäschen übernimmt WishHunters keine Haftung für etwaige Funktionsstörungen der Motor-Bordelektronik des Fahrzeugs infolge der Wäsche.
8. Der Auftraggeber sichert WishHunters, dass sein Fahrzeug nach den geltenden Bestimmungen der StVZO zugelassen und verkehrssicher ist. Ist das Fahrzeug abgemeldet oder vorläufig stillgelegt, muss dies in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.
9. Bei Leistungen, die eine Politur oder Bearbeitung der Lackoberfläche beinhalten, weist WishHunters ausdrücklich darauf hin, dass hierbei keine vollständige Beseitigung sämtlicher Lackdefekte geschuldet ist. Polierarbeiten dienen der zeitwertgerechten optischen Verbesserung, nicht der Wiederherstellung eines Neuzustandes.
Tiefere Kratzer, Steinschläge, durchgehende Lackdefekte, Oxidationen, hartnäckige Verätzungen oder Schäden, die bis in den Basislack oder die Grundierung reichen, können durch Polieren nicht vollständig entfernt werden. Ebenso kann durch Polierarbeiten die vorhandene Lackschicht reduziert werden; dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.
Wünscht der Auftraggeber eine intensivere oder großflächige Lackdefektkorrektur, so muss dies vorab schriftlich im Auftrag festgehalten und vom Auftraggeber gesondert unterzeichnet werden. WishHunters haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen sind.
10. Weist ein Fahrzeug bei Übergabe Unterspannungsprobleme oder Startschwierigkeiten auf, informiert WishHunters den Auftraggeber unverzüglich.
Das Laden der 12-Volt-Batterie erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und stellt eine unverbindliche Serviceunterstützung, jedoch keine fachwerkstattübliche Diagnose-, Wartungs- oder Reparaturleistung dar.
Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Zustimmung, dass die Bordelektronik, Steuergeräte, Batterie oder andere elektrische Komponenten aufgrund von Unterspannung oder Vorschäden bereits vor Leistungsbeginn beeinträchtigt sein können.
WishHunters haftet bei Batterie- oder Elektronikschäden, die im Zusammenhang mit Unterspannung oder dem Laden der Batterie auftreten, ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Defekte, die auf altersbedingten Verschleiß, Materialermüdung oder bestehende Vorschäden zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
Teil C – Widerrufsrecht und Ausnahmen
§1 Widerrufsbelehrung für Privatkunden
Privatkunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder online) geschlossen wurde. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Kunden WishHunters mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über ihren Entschluss informieren:
WishHunters, Inhaber: Kevin Aktas, Severinusstraße 64, 57482 Wenden, E-Mail: info@wishhunters.de.
Folgen des Widerrufs:
Bei Widerruf erstattet WishHunters alle bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung unter Verwendung desselben Zahlungsmittels.
Wurde die Dienstleistung auf Wunsch der Kund:innen bereits teilweise erbracht, so ist ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung zu zahlen.
Ausschluss des Widerrufsrechts:
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und die Kunden zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, dass WishHunters mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Hinweis bei persönlicher Auftragserteilung vor Ort:
Bei Verträgen, die vor Ort in den Geschäftsräumen von WishHunters geschlossen werden,
besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Ein Hinweis hierauf in den AGB ist ausreichend, um dies zu verdeutlichen.
§2 Widerrufsbelehrung für Geschäftskunden
Geschäftskunden (im Sinne des §14 BGB) haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Verträge
mit Geschäftskunden sind bindend und können nur nach den gesetzlichen Bestimmungen
oder nach den vertraglich vereinbarten Bedingungen storniert oder angepasst werden.
Teil D – Schlussbestimmungen
§1 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon
unberührt.
§2 Schlussformel
Mit Auftragserteilung oder Vertragsunterzeichnung erkennen Kunden diese AGB an.